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Montag, 3.3.2008

Datenschutz - wichtiger denn je

Die Vielfalt von persönlichen Daten, die über jeden Menschen von verschiedensten Stellen gesammelt werden, ist beeindruckend. Von Lohndaten über Krankengeschichte bis zum Konsumverhalten: es gibt kaum einen Bereich, in dem das Individuum keine Datenspur hinterlässt - freiwillig oder unfreiwillig.

Unternehmen können ganze Persönlichkeitsprofile von Einzelpersonen zeichnen: welches Auto er fährt, welche Bücher sie liest, welche er Musik hört, wie viel sie für Kleidung, Wohnung, Versicherungen oder Ferien ausgeben, etc. Zudem können Firmen in Erfahrung bringen, ob ein Kunde ein guter oder schlechter Zahler ist. All das geschieht zum grössten Teil, ohne dass die Betroffenen auch nur die geringste Ahnung davon haben. So kann es zu Missbräuchen kommen, ohne dass man etwas dagegen tun kann, weil man ahnungslos ist.

Das betrifft nicht nur die wirtschaftliche Seite. Auch staatliche und gesundheitliche Institutionen sammeln Personendaten zum Schutz vor Terrorismus oder der organisierten Kriminalität, aber auch zur Kostensenkung im Gesundheitsbereich.

Das primäre Ziel des Datenschutzes ist die Verteidigung des Selbstbestimmungsrechts über die gespeicherten Daten jedes Menschen. Diese Aufgabe ist nicht immer einfach, da es auch legitime Interessen geben kann, die dieses Selbstbestimmungsrecht einschränken, so etwa bei polizeilichen Ermittlungen.

Der Datenschutz soll gewährleisten, dass in jedem Fall die Verhältnismässigkeit beachtet wird, dass also immer nur so viele persönliche Daten wie nötig und so wenig wie möglich gesammelt werden, und dass man als betroffene Person auch die Möglichkeit hat, die Bearbeitung der Daten über sich so weit wie möglich zu kontrollieren und notfalls zu verhindern.

Zu diesem Zweck schreibt das Datenschutzgesetz ein Auskunftsrecht fest, das bei den Inhabern von Datensammlungen geltend gemacht werden kann.

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Kriminelle Sozialhilfebezüger: Ruf nach Lockerung der Datenschutzgesetze

DRS 1, Rendez-vous, 27.7.2007, 4:03
Immer wieder sorgen Fälle für Aufregung, bei denen Kriminelle neben ihren illegalen Finanzquellen auch noch Unterstützung vom Staat kassieren. Möglich ist dies unter anderem, weil die Polizei die Sozialämter nicht informieren darf - aus Datenschutzgründen. Damit müsse Schluss sein, findet nun der Verband der Schweizerischen Polizeibeamten und fordert, das Datenschutzgesetz zu lockern.


  • Hören (4:04)

Herausforderung Datenschutz

DRS 1, Regionaljournal Zürich, 24.7.2005, 17:19
Die Herausforderungen für die Umsetzung des Datenschutzes haben zugenommen. Dies auf Grund der rasanten Entwicklung in den Informations- und Kommunikationstechnologien. Jede Benutzung dieser Technologien hinterlässt Datenspuren, die nicht missbraucht werden sollen. Bruno Baeriswyl, Datenschützer des Kantons Zürich, gibt Auskunft.


  • Hören (17:20)

Tarmed und Datenschutz

DRS 1, Espresso, 16.3.2005, Teil 1: 5:19, Teil 2: 6:50 Seit 2004 gilt der neue Ärztetarif Tarmed, der zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beitragen soll. Der Arzt muss dabei auf der Rechnung an die Krankenkasse Angaben zur behandelten Krankheit machen.  Mehr


Privacy und Datenschutz

DRS 1, Trend, 19.4.2003, 14:03
Wenn der Kleiderboutique die Kleidergrösse bekannt ist, nur weil der Kunde schon mal in einem anderen Laden der Kette eingekauft hat, so ist das praktisch. Aber spätestens bei den Gesundheitsdaten wird so eine Vernetzung kritisch. Dennoch wird es immer schwieriger, eigene Daten und damit die Privatsphäre zu verteidigen.


  • Hören (14:04)

Weiterführende Links zum Beitrag:

  • Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter
  • Schweizerisches Datenschutzgesetz
  • Passwortcheck

Mehr zum Stichwort:

  • Datenschutz

Schnellsuche:
Damals

Warum ein Datenschutzgesetz?
DRS2, Montagsstudio, 30.4.1984, 60:20
Im Januar 1984 hat der Bundesrat den Kantonen den Entwurf für ein Datenschutzgesetz zur Stellungsnahme in die Vernehmlassung geschickt. Warum die Schweiz ein Gesetz zum Schutz von Personaldaten benötigt, erklärt Mario Pedrazzini, Professor Privat- und Handelsrecht Hochschule St. Gallen.

Hören

Historischer Beitrag:

PUK-Bericht zum Fall Kopp
DRS 1, Rendez-vous, 24.11.1989, 6:20

Die parlamentarische Untersuchungskommission PUK untersuchte im Zusammenhang mit dem Fall Kopp auch die Staatsschutz-Registrierkarteien der Bundesanwaltschaft. Dieser PUK-Bericht beschrieb Mängel und Fehler im Registrierungsvorgehen und löste so den «Fichenskandal» aus.

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