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Samstag, 11.2.2012

Erster Gerichtstermin in New York - ohne Wegelin

In New York hat es eine erste Anhörung im Verfahren gegen die Bank Wegelin gegeben - allerdings ohne einen Vertreter der Bank. Die St. Galler Bankiers begründeten ihr Fernbleiben damit, dass die Voraussetzungen für einen Strafprozess gar nicht erfüllt seien. Der Richter reagierte wenig überrascht.

Angeklagt in den USA: Die Bank Wegelin. (Keystone)

Erste Anhörung in New York - ohne Wegelin

Die St. Galler Privatbank Wegelin zerbrach an ihrem Amerikageschäft und muss dafür nun geradestehen. Am Freitag fand die erste Anhörung vor einem New Yorker Gericht statt, doch niemand von der Bank erschien. Warum? Antworten von USA-Korrespondent Beat Soltermann, der im Gerichtssaal sass.

Beitrag aus Echo der Zeit vom Samstag, 11.2.2012, 19.00 Uhr

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Im Verfahren gegen die St. Galler Privatbank Wegelin hat es am Freitagnachmittag (Ortszeit) in New York einen ersten Gerichtstermin gegeben. Allerdings fand dieser ohne einen Vertreter der Bank statt.

Wegelins Begründung: Keine Vorladung
Die Bank teilte wenig später mit, man erachte die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Strafprozesses nach amerikanischem Recht als nicht erfüllt. Dieses schreibe vor, dass ein Strafprozess nicht begonnen werde könne, bevor dem Beschuldigten die Klage ordnungsgemäss zugestellt worden ist. Da die Bank Wegelin bis heute nicht entsprechend vorgeladen worden sei, habe für sie keine Notwendigkeit bestanden, am Hearing zu erscheinen.

Wegelin habe diesen Standpunkt dem Staatsanwalt in einem Schreiben ausführlich dargelegt. Im übrigen zeige sich in aller Deutlichkeit das Dilemma, dass Wegelin & Co. durch die Anwendung von US-Recht gegen Schweizer Banken entweder gegen dieses oder gegen Schweizer Recht verstossen müsste.

«Nicht überraschend»
Der Richter am United States District Court for the Southern District of New York in Manhattan schien wenig beeindruckt. «Es ist nicht überraschend, dass es Wegelin vorgezogen hat, nicht zu erscheinen», sagte er. Die Bank gilt nun ebenso wie die drei bereits angeklagten ehemaligen Wegelin-Mitarbeiter als flüchtig vor der US-Justiz

Die Staatsanwaltschaft will sich nun in Absprache mit dem Justizministerium überlegen, wie Wegelin zum Erscheinen vor Gericht gezwungen werden kann. Die Bank werde von einer kleinen Gruppe von Partnern geleitet. Allenfalls beantrage man Haftbefehle gegen diese, sagte Staatsanwalt Daniel Levy vor dem Gericht.

Erste Klage gegen eine Bank ohne Filialen in den USA
Wegelin soll amerikanischen Steuersündern geholfen haben, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen. Es ist das erste Mal, dass ein Finanzinstitut vor einem
amerikanischen Gericht verklagt, das keine Niederlassung in den USA besitzt.

Die Bank hatte wenige Tage vor Bekanntgabe der nicht ganz überraschenden Klage die Notbremse gezogen und ihr Privatkundengeschäft verkauft. Lediglich das kleine Crossboarder-Geschäft mit US-Kunden ist noch bei Wegelin verblieben. Wegelin droht eine gesetzlich festgelegte Höchstbusse des Doppelten des Bruttogewinns oder das Doppelte des Schadens aus den mutmasslichen Verbrechen die höhere der beiden Zahlen kommt zur Anwendung. (ank, sda)

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Dossier, Letztes Update: Donnerstag, 26.4.2012

Steuerstreit und Bankgeheimnis

Unter wachsendem Druck aus dem Ausland hob der Bundesrat 2009 die umstrittene Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auf - zumindest gegenüber anderen Staaten. In zähen Verhandlungen geht es seither darum, welche Daten Schweizer Banken ausländischen Behörden offenlegen müssen.  Mehr


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