(Keystone)
Was bedeutet Schengen in der Praxis?
- Freitag, 20.4.2012: Bald wieder Grenzkontrollen trotz Schengen?
- Donnerstag, 22.9.2011: Schengen-Erweiterung erneut vertagt
- Freitag, 13.5.2011: EU hält dänische Grenzkontrollen für illegal
- Donnerstag, 12.5.2011: EU will Schengen-Regeln ändern
- Donnerstag, 12.5.2011: Dänemark will Kriminalität an der Grenze stoppen
Seit dem 12. Dezember 2008 gehört die Schweiz zum Schengen-Raum. Grundidee des Schengen-Abkommens ist es, den Reiseverkehr in Europa ohne Sicherheitseinbussen zu erleichtern. Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger wird das Reisen aber kaum einfacher.
Mit Kontrollen muss gerechnet werden
Reisende aus der Schweiz müssen beim Grenzübertritt in EU-Länder weiterhin einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte auf sich tragen. Wie bisher dürfen Waren dabei nur begrenzt zollfrei mitgeführt werden. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, werden die Grenzwächter bei Verdacht auf Schmuggel weiterhin einen Blick in den Kofferraum werfen. Ein «polizeilicher Anfangsverdacht» genügt, um eine Person näher unter die Lupe zu nehmen, wie die Eidgenössische Zollverwaltung schreibt.
Arbeit der Grenzwächter ändert sich nicht
Mit Schengen sind aber systematische Personenkontrollen an der Grenze nicht mehr erlaubt. Es sei denn, es liege eine besondere Risikosituation vor. Faktisch ändert dies an der Arbeit der Schweizer Grenzwächter wenig. Schon heute beschränken sich die Kontrollen an der Landesgrenze auf Stichproben.
Mobile Kontrollen in der Grenzregion
Die systematischen Grenzkontrollen sind in den letzten Jahren zum Teil durch Einsätze auf Autobahnen und Einfahrtsstrassen zur Grenze abgelöst worden. Rund 40 Prozent der Ressourcen des Grenzwachtkorps werden für mobile Kontrollen eingesetzt.
Mehr Überwachung im Inland
Seit der Einführung von Schengen zugenommen haben jedoch Kontrollen auf internationalen Zügen weit hinter der Grenze. Wer zum Beispiel von Basel nach Zürich fährt und dabei in einen Zug steigt, der aus Deutschland kommt, muss damit rechnen, auf der Fahrt kontrolliert zu werden.
Zwar gibt es für Schweizer keine Pflicht, einen Ausweis auf sich zu tragen. Die Beamten seien aber berechtigt «vertiefte Abklärungen» durchzuführen, um die Identität eines Fahrgastes zu ermitteln, schreibt die Zollverwaltung.
Erleichterungen für Ausländer in der Schweiz
Für Ausländer aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, die in der Schweiz leben, ist das Reisen im Schengenraum wesentlich einfacher geworden. Wer eine B-, C- oder L-Bewilligung hat, braucht nun kein Visum mehr.
Trennung von Flugpassagieren
Im Flugverkehr werden die Passagierströme aus Schengen- und Nicht-Schengen-Staaten seit Ende März 2009 konsequent getrennt. An den Flughäfen Zürich und Genf mussten dafür grössere Umbauten duchgeführt werden.
Liechtenstein ist Aussengrenze
Während an den Schweizer Grenzen zu den EU-Nachbarn systematische Personenkontrollen der Vergangenheit angehören, wurden die Kontrollen zu Liechtenstein mit mobilen Patrouillen und 24-Stunden-Videoüberwachung verstärkt. Die schweizerisch-liechtensteinische Grenze gilt nun als Schengen-Aussengrenze.
Schweiz mit der EU verbunden
Mit Schengen/Dublin ist die Schweiz mit der Europäischen Union verbunden wie nie zuvor. Dies nicht nur durch die «offenen» Grenzen, sondern auch durch die bisher einmalige Mitarbeit im EU-Gesetzgebungsprozess.
In rund 20 EU-Ratsarbeitsgruppen, welche die Entscheide der EU- Minister vorbereiten, hat die Schweiz Einsitz. Dass sie Mitsprache, aber keine Mitbestimmung hat, ist auf Fachebene unbedeutend. Denn abgestimmt wird nicht, gesucht wird ein möglichst breiter Konsens.
(Quelle: Agenturen)
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