(Keystone)
Biometrische Pässe: Worum geht es?
Mit der Einführung des so genannten Passes 10 wird die Produktion der heutigen Pässe 03 und 06 eingestellt. Anträge für diese Pässe werden nur noch bis zum 15. Februar entgegengenommen.
Anschliessend werden bis zum 24. Februar lediglich provisorische Pässe und danach nur noch die neuen biometrischen Pässe ausgestellt. Die Lieferfrist für einen neuen Pass beträgt maximal zehn Arbeitstage in der Schweiz und maximal 30 im Ausland.
140 Franken für den neuen Pass
Der neue Pass kostet 140 Franken. Wer noch nicht volljährig ist, bezahlt 60 Franken. Einen Rabatt erhält, wer sich für das Kombi-Angebot, bestehend aus Pass und Identitätskarte, entscheidet: Erwachsene zahlen 148 Franken, Kinder und Jugendliche 68 Franken.
Zehn Jahre gültig
Kernstück des Ausweises ist ein Computer-Chip mit unveränderbaren Personendaten. Einmal abgespeichert, können diese Daten nicht mehr verändert werden. Der Pass, der eine Gültigkeit von zehn (Erwachsene), beziehungsweise fünf Jahren (Kinder) hat, ist deshalb auch nicht verlängerbar. Die Identitätskarte wird noch nicht angepasst. Ob es dereinst eine ID mit oder ohne Chip gibt, ist noch offen.
Bereits verabschiedeter Beschluss kam vors Volk
Das Parlament hatte im Juni 2008 beschlossen, dass Schweizer Reisepässe und Identitätskarten ab 1.3.2010 biometrische Daten wie in den EU-Pässen enthalten sollen.
Anfang Oktober reichte das «Überparteiliche Referendumskomitee gegen biometrische Schweizer Pässe und Identitätskarten» 64'000 gültige Unterschriften ein und erwirkte eine Volksabstimmung.
Die biometrischen Pässe erhielten bei der Abstimmung vom 17. Mai 2009 jedoch nur ein knappes Ja. Besonders umstritten war die zentrale Speicherung von persönlichen Daten.
Zwei Fingerabdrücke im Pass
In Übereinstimmung mit internationalen Vorgaben speichern diese Pässe die Personalien auch elektronisch. Das Foto und zwei Fingerabdrücke werden auf einem Datenchip abgelegt. Bei einer Kontrolle können diese biometrischen Daten elektronisch gelesen und mit der Person verglichen werden, die den Pass vorlegt.
Biometrische Pässe in Schengen-Staaten
Schengen-Staaten sind seit 2006 verpflichtet, nur noch E-Pässe auszustellen. Das ist auch für die Schweiz massgebend. Hätte die Schweiz die Vorlage abgelehnt und sich nicht innert 90 Tagen mit der EU auf eine Lösung einigen können, wären die Polizei- und Asylabkommen Schengen/Dublin ausser Kraft gesetzt worden.
Biometrischer Pass und Reisefreiheit
Die Einführung des Schweizer E-Passes war auch Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer weiterhin ohne Visum in und durch die USA reisen können. Bei einem Nein zum E-Pass hätte es für die USA neben dem herkömmlichen Pass wieder ein Visum gebraucht. (acd, sda)
