Hintergrund: Die Finanzmarktstrategie der FDP
1) Steuerhinterziehung in der Schweiz: Auf die Einführung eines Delikts der «schweren Steuerhinterziehung» will die FDP verzichten. Die Unterscheidung von Betrug und Hinterziehung soll weiterhin gelten, «ihre Abgrenzung nach der materiellen Schwere erfolgen». Die FDP peilt dafür eine umfassende Revision des Steuerstrafrechtes bis im Jahr 2015 an.
2) Steuerhinterziehung durch ausländische Bankkunden: Die FDP steht hinter den neuen Doppelbesteuerungsabkommen und der Übernahme des OECD-Standards 26. Das heisst, ausländischen Steuerbehörden soll - im Gegensatz zu Steuerbehörden in der Schweiz - bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet werden.
3) Altlasten: Schwarzgeld aus der EU soll durch Abkommen mit den jeweiligen Staaten legalisiert werden. Anschliessend ist eine Abgeltungssteuer einzuführen.
4) Weissgeldstrategie: Einerseits sollen den Schweizer Bankern Verhaltensregeln auferlegt werden, deren Einhaltung die Finma kontrolliert. Andererseits sollen ausländische Bankkunden erklären, dass ihr Geld versteuert ist. Diese Selbstdeklaration soll aber eingeführt werden, wenn im jeweiligen Partnerland gelten die Schweizer Banken den freien Marktzutritt haben.
5) Zinsbesteuerungsabkommen: Bei Neuverhandlungen zum Zinsbesteuerungsabkommen soll die EU den Verzicht auf den automatischen Informationsaustausch garantieren. Die Höchstgrenze des Steuerfusses soll bei 20 Prozent liegen. Für Länder, mit denen eine Abgeltungssteuer gilt, sind die Neuverhandlungen gegenstandslos.
In den Grundsätzen, welche den Forderungen vorangestellt sind, hält die FDP fest, dass sie einen sauberen Finanz- und Werkplatz will. So haben alle Banken «die ordnungsgemässe Versteuerung durch die Bürger zu unterstützen». Andererseits soll der Schutz der Privatsphäre zentral bleiben. (sda)
Mehr zum Stichwort:
