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(Keystone)

Wie das Bankgeheimnis ins Wanken geriet

So funktioniert das Bankgeheimnis

Die Kontodaten von Bankkunden sind in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern geschützt. Die Schweiz geht aber weiter als viele andere Staaten. Umstritten ist vor allem der Schutz im Fiskalbereich.  Mehr

Am Abend des 18. Februar 2009 vernahm eine erstaunte Schweizer Öffentlichkeit erste Berichte über einen Vorgang, der in den darauffolgenden Wochen das Bankgeheimnis in seinen Grundfesten erschüttern sollte.

In einem beispiellosen Schritt hatte die Schweizer Grossbank UBS auf Geheiss der Finanzmarktaufsicht (Finma) an diesem Tag die Daten von knapp 300 Kunden in den USA an die dortigen Steuerbehörden ausgehändigt.

Monatelanger Steuerstreit um Konten von US-Bürgern
Vorausgegangen war ein monatelanger Steuerstreit zwischen den US-Behörden und der UBS. Es ging um Milliarden von Dollar auf den Konten wohlhabender amerikanischer Bürger.

Die UBS, so der Vorwurf, habe diese Vermögen auf Schweizer Konten für die US-Bürger betreut. Rund 17'000 von insgesamt 20'000 dieser «Offshore»-Konten mit Guthaben im Wert von 20 Milliarden Dollar sollen dem amerikanischen Fiskus dabei nicht angezeigt worden sein.

Der Streit eskalierte Anfang des Jahres 2009, nachdem die UBS zugesagt hatte, die Daten einiger hundert amerikanischer Kunden gegebenfalls offenzulegen. Die Einzelfallprüfung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung aber zog sich hin - auch, weil es in einigen Fällen Rekurse beim Bundesverwaltungsgericht gegeben hatte.

Den USA ging das nicht schnell schnell genug: Sie stellten der Bank ein Ultimatum bis zum 18. Februar. Andernfalls drohten sie mit einer Klage gegen die UBS.

Eine solche Klage, so war im Nachhinein relativ einhellig zu vernehmen, hätte das Ende der ohnehin angeschlagenen UBS bedeuten können. So wäre ihr in den USA möglicherweise die Lizenz entzogen worden und Privat- sowie Grosskunden hätten das Vertrauen in die Grossbank wohl gänzlich verloren.

Finma ordnet Herausgabe der Daten an
Am Abend des 18. Februar überschlugen sich die Ereignisse schliesslich: Die UBS knickte ein. Auf Druck der Finanzmarktaufsicht musste sie die rund 300 Kundendossiers herausgeben - ohne Rücksicht auf hängige Verfahren.

Die Finma berief sich dabei auf zwei Artikel des Bankengesetzes - die so genannten «Carte blanche-Paragraphen» - die in existenzbedrohenden Situationen aussergewöhnliche Schritte ermöglichen.

Mit der Übergabe der Kundendaten entging der grösste Vermögensverwalter der Welt zwar einer unmittelbar drohenden formellen Anklage, das Schweizer Bankgeheimnis aber hatte zweifellos Risse bekommen.

Vier Wochen später: Einschwenken auf OECD-Kurs
Zwar wurde vor allem Finanzminister Hans-Rudolf Merz zunächst nicht müde zu betonen, dass das Bankgeheimnis bestehen bleibe. Nicht einmal vier Wochen nach dem Einlenken gegenüber den USA, am 13. März 2009, schwenkte die Schweiz aber unter internationalem Druck schliesslich auf die Linie der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) ein.

Das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland wurde stark aufgeweicht. Nun will die Schweiz auch in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten, nicht mehr nur beim Verdacht auf Steuerbetrug. (ank)

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Weiterführende Links zum Beitrag:

  • admin.ch: Presskonferenz des Bundesrats vom 13.3.2009 (Video)
  • admin.ch: Das Bankengesetz mit den entscheidenden Artikeln 25 und 26

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