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Letztes Update: Samstag, 13.3.2010

Vor einem Jahr fiel das Bankgeheimnis

Der Druck auf die Schweiz war gross und zeigte Wirkung: Vor einem Jahr fiel das  Bankgeheimnis. Der Druck allerdings ist seither nicht kleiner geworden.

Seit einem Jahr ist das alte Bankgeheimnis Geschichte: Am 13. März 2009 schwenkte der Bundesrat unter internationalem Druck auf die Linie der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) ein.

Das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland wurde stark aufgeweicht. Die Schweiz leistet neu auch in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe, und nicht mehr nur beim Verdacht auf Steuerbetrug.

Vor einem Jahr hoffte der Bundesrat, dieses Entgegenkommen würde dem Ausland genügen. Inzwischen ist aber klar, dass die Schweiz weitere Konzessionen wird machen müssen. Das zeigen nicht zuletzt auch die verschiedenen Schauplätze des Steuerstreits und die heftig geführte Debatte um eine so genannte Weissgeldstrategie. (acd)

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Echo der Zeit vom Freitag, 12.3.2010, 19.00 Uhr

Kritik am Bundesrat in Finanzplatzfragen

Hat der Bundesrat eine Strategie für die Zukunft des Bankenplatzes? «Eine langfristige Vision, wie man global die Stellung des Finanzplatzes Schweiz nachhaltig verbessern kann, nehme ich heute nicht wahr», sagte der ehemalige Staatssekretär Franz von Däniken.


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  • Hören (4:43)

Echo der Zeit vom Freitag, 12.3.2010, 19.00 Uhr

Welche Lehren haben die Banker gezogen?

Der Entscheid des Bundesrates, das Bankgeheimnis aufzuweichen, hat in der Branche intensive Diskussionen über das künftige Verhalten gegenüber dem Ausland ausgelöst. Der Bankenchef Patrick Odier favorisiert die Abgeltungssteuer.


    • Mehr
  • Hören (4:35)

Echo der Zeit vom Freitag, 12.3.2010, 19.00 Uhr

Finanzplatz Schweiz hat sich verändert

Unversteuertes Geld vor allem aus Europa hat die Schweiz verlassen, seit das Bankgeheimnis vor einem Jahr aufgeweicht wurde. Die Banken müssen sich den veränderten Situation anpassen.


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  • Hören (3:41)

Rendez-vous vom Freitag, 12.3.2010, 12.30 Uhr

Auslandsbanken spüren Druck auf Bankgeheimnis

Das Schweizer Bankgeheimnis gilt für alle Banken in der Schweiz - sowohl für schweizerische als auch für ausländische, die in der Schweiz aktiv sind. Der Druck auf das Bankgeheimnis hat nicht nur Folgen für Schweizer Geldinstitute, sondern auch für die Auslandsbanken. Sie stehen unter besonderem Anpassungsdruck. 


    • Mehr
  • Hören (3:07)

Rendez-vous vom Freitag, 12.3.2010, 12.30 Uhr

Probleme trotz Aufweichung des Bankgeheimnisses

Die Schweiz hat in Sachen Bankgeheimnis zwei Probleme. Erstens möchte das Ausland Informationen zu den geschätzten 800 Milliarden Franken an unversteuerten ausländischen Geldern auf Schweizer Banken. Und zweitens sollen künftig keine schwarzen Gelder den Weg in die Schweiz finden. Was ist zu tun?


    • Mehr
  • Hören (3:48)

Die Schauplätze des Steuerstreits

Wie das Bankgeheimnis ins Wanken geriet

Dossier Steuerstreit und Bankgeheimnis


In Kürze: Die OECD-Standards

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, der auch die Schweiz angehört, hat ab 1998 Standards gegen «schädliche Steuerpraktiken» erarbeitet, die sie international durchsetzen will.

Demnach müssen für die Besteuerung relevante Informationen «zu Transparenz und Auskunftsaustausch» zugänglich sein, und zwar auch dann, wenn noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden.

Die Informationen wie etwa Bankinformationen und Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften müssen ausländischen Finanzbehörden auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden.

Es braucht also konkrete Anfragen ausländischer Steuerbehörden. Ein automatischer Informationsaustausch ist nicht vorgesehen.

Die OECD hat Musterabkommen erarbeitet, die weltweit als Basis für zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen gelten. (acd, sda)


Verantwortlich für diesen Beitrag:

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  • Steuerstreit

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