Lumengo doch kein Wahlfälscher
Ricardo Lumengo gewinnt vor Bundesgericht. (Keystone)
Ricardo Lumengo kann aufatmen. Eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft wurde vom höchsten Schweizer Gericht abgewiesen. «Das ist die Bestätigung, dass ich unschuldig bin», so Ricardo Lumengo gegenüber Schweizer Radio DRS. Bereits das Obergericht war zum Schluss gekommen, dass Lumengos Verhalten zwar den Tatbestand des Stimmenfangs erfülle. Dieser weniger gravierende Vorwurf sei aber verjährt.
Lumengo wollte nur helfen
Vor den Grossratswahlen 2006 hatte Lumengo 44 Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt. Er beteuerte stets, dass er staatspolitisch wenig beschlagenen Immigranten helfen wollte. Nach Ansicht des Bundesgerichts beging der frühere SP-Politiker damit keine Wahlfälschung, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht.
Das blosse Ausfüllen eines Wahlzettels habe ja noch keine Konsequenzen zur Folge. Die von Lumengo beratenen Personen seien frei gewesen, die Wahlzettel tatsächlich so abzuschicken oder aber durch neu ausgefüllte Wahlzettel zu ersetzen. Dieser letzte entscheidende Schritt sei somit durch die Wahlberechtigten selber erfolgt, beschied das Bundesgericht im Einklang mit der Vorinstanz.
Nationale Polit-Karriere beendet
Eine Bieler Einzelrichterin hatte Lumengo im Herbst 2010 wegen Wahlfälschung verurteilt. Dieses Urteil ist nun juristisch endgültig aus der Welt geschafft, hatte aber einschneidende Konsequenzen für Lumengos Polit-Karriere. Denn seine damalige Partei, die SP, drängte ihn nach dem erstinstanzlichen Urteil zum Rücktritt als Nationalrat. Lumengo widersetzte sich der Forderung und trat stattdessen aus der SP aus. Zu den Wahlen 2011 trat er auf der Liste der Sozial-Liberalen Bewegung an, verpasste die Wiederwahl aber deutlich.
Der 49-jährige Lumengo lebt als Jurist in Biel. Er war 2007 der erste dunkelhäutige Nationalrat der Schweiz. In die Schweiz gekommen war er 1982 als Asylbewerber aus dem Bürgerkriegsland Angola. (saua, sda)
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