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Donnerstag, 29.7.2010

Busse für Verweigerung des Schwimmunterrichts

In Basel-Stadt haben erstmals Muslim-Eltern Bussen erhalten, weil sie ihre Kinder nicht am obligatorischen Schul-Schwimmunterricht hatten teilnehmen lassen. Die ausgesprochenen Strafgelder betragen 350 Franken pro Kind und Elternteil.

In Basel sind fünf muslimische Familien gebüsst worden, weil ihre insgesamt sieben Kinder nicht am Schwimmunterricht teilnehmen durften. Dies teilte das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt mit.

Bussen für Vernachlässigung der eigenen Kinder
Seit einem Jahr ist das revidierte kantonale Schulgesetz in Kraft, das Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten regelt. Es enthält unter anderem Bussen für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder vernachlässigen oder unbewilligt den Unterricht versäumen lassen. Das Gesetz nimmt explizit keine Rücksicht auf die Motive.

In fünf der nun gebüssten Fällen verweigerten Eltern den Schwimmunterricht aus religiösen Motiven, wie Erziehungsdirektor Christoph Eymann gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. In einem anderen Fall ging es um individuelle Ferienplanung ausserhalb der Schulferien. Betroffen seien jeweils Mädchen im Primarschulalter, die folglich keine zehn Jahre alt seien.

Getrenntes Schwimmen für Geschlechtsreife
Basel-Stadt biete getrennten Schwimmunterricht für geschlechtsreife Mädchen an, sagte Eymann. Für Jüngere sei gemischter Unterricht in Badekleidern gemäss Absprache mit religiösen Organisationen zumutbar. Derzeit besuchen im Kanton insgesamt 1033 muslimische Buben und Mädchen die Primarschule.

Bussen sind als letzte Möglichkeit gegen renitente Eltern vorgesehen. Sie können bis zu 1000 Franken betragen; zuständig ist der Vorsteher des Erziehungsdepartements. Eymann hat sie nun auf 350 Franken pro Kind und Elternteil festgelegt - sie sollten «spürbar» sein und die Einsicht fördern. Eine Familie mit Mutter, Vater und zwei betroffenen Kindern soll so 1400 Franken zahlen.

Bussen nicht aus heiterem Himmel
Die Bussen wurden nach «langer Vorgeschichte» ausgesprochen: Davor gab es Gespräche mit Lehrern, Rektorat und Volksschul-Leitung - ergebnislos. Die Eltern können die Busse bei der Gesamtregierung anfechten, und diese kann den Entscheid ans Verwaltungsgericht delegieren. Im Wiederholungsfall sind erneute Bussen möglich.

Vierstellige Bussen für nicht kooperative Eltern kennen auch die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Baselland. Die baselstädtische Regelung gilt als die umfassendste. Die Lehrerschaft hatte sich im Übrigen vorab für die Einführung von Bussen ausgesprochen. (pet, sda)

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