Kachelmann ist wieder frei
Jörg Kachelmann und sein Verteidiger Reinhard Birkenstock (rechts). (Keystone)
Jörg Kachelmann ist wieder ein freier Mann. Im Blitzlichtgewitter vieler Fotografen und Kameraleute trat er am Donnerstagmittag zusammen mit seinem Anwalt Reinhard Birkenstock vor das Tor der Justizvollzugsanstalt.
Kachelmann äusserte sich nicht persönlich zu seiner Freilassung. Sein Anwalt sagte: «Die Unschuldsvermutung ist wieder auferstanden.» Die Freilassung sei eine Genugtuung. Kachelmann bedanke sich bei allen, die ihn in den vergangenen Monaten unterstützt haben, sagte Birkenstock.
«Umgehende Freilassung»
Die Haftbeschwerde des 52-jährigen Wettermannes, der wegen schwerer Vergewaltigung vor dem Landgericht Mannheim angeklagt ist, war überraschend erfolgreich, das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnete seine «umgehende Freilassung» an. Noch vor wenigen Wochen war Kachelmanns Antrag als unbegründet verworfen worden.
Der Dritte Strafsenat begründete seine Entscheidung damit, dass die Nebenklägerin die einzige Belastungszeugin sei und deshalb «Aussage gegen Aussage» stehe.
Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden. Sie könnte sich die Verletzungen selbst beigebracht haben, hiess es weiter.
Auf freiem Fuss bis zum Verhandlungsbeginn
Bis zu seinem Prozessbeginn wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung bleibt Kachelmann nun auf freiem Fuss. Er war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.
Laut Anklage soll er seine langjährige Freundin in der Nacht zum 9. Februar 2010 bei einem Streit in ihrer Wohnung in Schwetzingen mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann selbst bestreitet die Vorwürfe.
Die Verteidigung spricht von einer falschen Beschuldigung und hatte daher Haftbeschwerde eingelegt. Diese richtet sich gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 1. Juli, mit dem der Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zurückgewiesen wurde.
Termin des Prozesses wieder offen
Mit der Freilassung Kachelmanns ist auch der Prozesstermin wieder offen. Da Kachelmann nun nicht mehr in Untersuchungshaft sitzt, muss die Verhandlung nicht mehr möglichst schnell stattfinden. Damit sei auch der zuvor festgelegte Prozesstermin vom 6. September wieder offen, so das Landgericht Mannheim. (haem, ddp/dpa)
