IV-Quote für Betriebe
Hintergrund: 6. IV-Revision
Die 6. IV-Revision gehört zu einer Reformkaskade, mit der die Invalidenversicherung (IV) langfristig aus den roten Zahlen geführt und der Schuldenberg von 14 Milliarden Franken abgetragen werden soll. Dank der 4. und 5. IV-Revision konnte die Zunahme der Neurenten gestoppt werden. Mehr
Firmen mit mehr als 250 Angestellten sollen ein Prozent ihrer Arbeitsplätze für Behinderte reservieren müssen. Mit dieser Quote will die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) dazu beitragen, dass möglichst viele IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden.
Unternehmen können sich freikaufen
Die SGK sprach sich mit 14 zu 12 Stimmen für die Quote von einem Prozent aus. Die Quote gilt sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für die Privatwirtschaft. Firmen, welche die Quote nicht erfüllen, sollen eine Entschädigung zahlen müssen. Diese soll dem Jahresbetrag einer IV-Minimalrente entsprechen.
Mit dem Quoten-Vorschlag geht die SGK über die Entscheide von Bundesrat und Ständerat hinaus. Diese möchten auf Quoten verzichten und die Firmen bloss mit finanziellen Anreizen dazu bringen, mehr Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen.
Quote soll 6. IV-Revision stützen
Wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer vor den Medien in Bern sagte, sollen die Firmen jene Behinderten anstellen müssen, denen im Rahmen der Revision der Invalidenversicherung (IV) die Rente gekürzt oder gestrichen wurde. Mit der 6. IV-Revision müssen 16'800 IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder eine Stelle finden.
Die Quoten-Regelung soll nur bis 10 Jahre nach Inkrafttreten der 6. IV-Revision gelten. Die Quote solle den nötigen Impuls geben, damit genügend Arbeitsplätze für Behinderte werden, sagte Meyer.
Linke bleibt skeptisch
Im Namen der Kommissionsminderheit bezeichnete die Sozialdemokratin Silvia Schenker den Vorschlag als positiven Schritt. Die Massnahme sei gezielt auf jene Behinderten ausgerichtet, die von der IV-Revision betroffen seien.
Die linke Skepsis begründete Schenker unter anderem damit, dass die SGK dem Bundesgerichtsurteil vom letzten September Rechnung trägt, wonach ein Schleudertrauma in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente verschafft. In der Frage, wem Assistenzbeiträge gewährt werden sollen, will sich die SGK dem Ständerat anschliessen, der sie volljährigen Versicherten gewähren will.
Die Kommission sprach sich aber mit 16 zu 5 Stimmen dafür aus, dass mit dem Assistenzbeitrag auch Hilfeleistungen von Angehörigen finanziert werden können. Sie will den Beitrag für solche Hilfeleistungen aber auf einen Drittel des Assistenzbeitrags beschränken.
Minimaler IV-Bundesbeitrag festgelegt
Auch beim Finanzierungsmechanismus der Invalidenversicherung empfiehlt die SGK ihrem Rat, vom bisherigen Vorschlag des Bundesrats abzuweichen. Die Kommission will nicht nur festlegen, dass der jährliche Bundesbeitrag höchstens die Hälfte der Ausgaben der Versicherung betragen darf.
Sie fordert auch einen Mindestbeitrag. Er soll 37,7 Prozent der durchschnittlichen IV-Ausgaben in den Jahren 2010 und 2011 betragen. In der Frage der Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln wie Hörgeräten will die SGK dem Bundesrat zwar erlauben, Vergabeverfahren durchzuführen. Solche Ausschreibungen soll der Bundesrat aber nur vornehmen dürfen, wenn er alle anderen Möglichkeiten - etwa Tarifverträge - ausgeschöpft hat. (bat, sda)
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